Eine Einrichtung des
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Die BU3, die zum Bereich Allgemeinpsychiatrie der Rehaklinik gehört, ist eine geschlossene Rehabilitationsabteilung mit 15 Betten für erwachsene Patienten, die auf ärztliche Einweisung untergebracht sind.
Die BU3 hat den Auftrag, die Stabilisierung von ärztlich eingewiesenen Patienten zu ermöglichen, die zuvor in einer Akutklinik behandelt wurden. In der Regel sind die Personen ohne ihre Einwilligung untergebracht, befinden sich in einer subakuten Phase und sind noch nicht stabilisiert. Darüber hinaus bietet die BU3 einen Kriseninterventionsdienst für Patienten aus anderen Abteilungen der Rehaklinik (mit oder ohne ärztliche Einweisung) an, die für die Dauer eines Bereitschaftsdiensts, d. h. für eine Nacht oder ein Wochenende, unter Sicherheitsbedingungen akutstationär versorgt werden. In dieser Zielgruppe liegen sehr unterschiedliche Diagnosen vor, beispielsweise Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Abhängigkeit, schwere Verhaltensstörungen, Selbst- oder Fremdgefährdung usw.
Die Patienten werden von einem mehrsprachigen, interdisziplinären Team, das sich aus verschiedenen Berufen zusammensetzt: Facharzt für Psychiatrie, Psycholog, Sozialarbeiter, Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachpfleger in Psychiatrie und Hilfskrankenpfleger. Ein Allgemeinmediziner, der an die Abteilung angebunden ist, steht für die Behandlung somatischer Probleme zur Verfügung. Je nach den spezifischen Bedürfnissen der Patienten wird die Behandlung durch weitere Fachkräfte ergänzt: Neuropsycholog, Sporttherapeut, Psychomotoriker, Kunsttherapeut, Ernährungsberat, Hygieniker, Musiktherapeut usw.
Nach einer Beobachtung in einer Akutklinik im Anschluss an eine gerichtliche Anordnung erfolgt die Aufnahme des Patienten in die BU3 mit dem Status der ärztlichen Einweisung. Da die BU3 nur eine begrenzte Anzahl an Betten hat, werden die Patienten auf Grundlage einer Warteliste aufgenommen. Patienten anderer Abteilungen mit Dekompensation können für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes aufgenommen werden, um sie zu stabilisieren, bevor sie zurück auf ihre ursprüngliche Abteilung verlegt werden. In beiden Fällen setzt das Team der BU3 alles daran, damit die Aufnahme unter bestmöglichen Bedingungen erfolgt, wobei die Sicherheitserfordernisse beachtet werden. Angesichts der speziellen Situation der Patienten legt das Team der BU3 besonderen Wert auf eine humane, würde- und respektvolle Behandlung.
Da die Patienten in der Regel ohne ihre Einwilligung in dieser Abteilung untergebracht sind, bemüht sich das Team besonders um ihre Compliance. Nach einer ersten Behandlungsphase wird eine Diagnose gestellt. Anschließend werden die Behandlungsziele klar definiert und dem Patienten speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittene therapeutische Maßnahmen vorgeschlagen. Die Behandlung zielt darauf ab, die Patienten so weit zu stabilisieren, dass sie möglichst schnell in eine offene Abteilung verlegt werden können, in der eine stärker rehabilitative Versorgung gegeben ist. Um die Stabilisierung des Patienten zu ermöglichen, wird im Rahmen eines individuellen Programms, das nach Möglichkeit vom Patienten und dem interdisziplinären Team festgelegt wird, ein Therapie- und Behandlungsvorgehen erarbeitet.
Der Therapieplan und das therapeutische Vorgehen werden vom interdisziplinären Team regelmäßig und wenn möglich gemeinsam mit dem Patienten neu bewertet. Anhand dieser individuellen Bilanz lässt sich die Entwicklung des Patienten nachvollziehen und das individuelle Programm bei Bedarf anpassen.
Die Einbindung von Angehörigen ist ausdrücklich erwünscht. Mit Zustimmung des Patienten werden den Angehörigen Familiengespräche angeboten. Auch individuelle Kontakte mit den Familien sind möglich und werden gefördert.
Bei einer Krisenintervention beschränkt sich die Dauer des Aufenthalts in der BU3 auf die Zeit eines Bereitschaftsdienstes, d. h. eine Nacht oder ein Wochenende, bis der Patient mit Dekompensation so weit stabilisiert ist, dass er auf seine ursprüngliche Station zurückkehren kann.
Bei Patienten, die auf ärztliche Einweisung behandelt werden, hängt die Dauer des Aufenthalts von ihrer klinischen Entwicklung ab. Die Behandlung ist folglich zeitlich nicht begrenzt und kann verhältnismäßig lange dauern. Die therapeutische Arbeit mit Betroffenen zielt jedoch darauf ab, ihren Aufenthalt in der Abteilung BU3 so weit wie möglich zu verkürzen.
Das übergeordnete Ziel des Aufenthalts in der Abteilung BU3 ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung der Patienten durch die Rückkehr in die eigene Wohnung oder aber die Vermittlung in eine Wohneinrichtung oder eine andere klinikexterne Einrichtung.
Bei ärztlich eingewiesenen Patienten erfolgt die Entlassung in der Regel schrittweise. Auf Grundlage des klinischen Fortschritts des Patienten und seines individuellen Therapieprojekts wird ein Entlassungsprojekt erarbeitet und geplant. Möglich sind eine Entlassung nach einem Folgeaufenthalt in einer offenen Abteilung sowie eine Nachsorgebetreuung in der Poliklinik oder durch den Dienst für ambulante psychiatrische Pflege (Soins Psychiatriques à Domicile − SPAD) der Rehaklinik. Ferner kann eine ergänzende Behandlung durch weitere ambulante Dienste (Tagesklinik, Tagesstätte usw.) erwogen werden.
Wird die Einweisung aufgehoben, kann der Patient nach Hause zurückkehren und auf Wunsch eine ambulante Nachsorge in Anspruch nehmen. Eine weitere Möglichkeit für Patienten, bei denen die ärztliche Einweisung nicht aufgehoben wurde, ist die bedingte Entlassung gemäß Artikel 25 (z. B. Pflicht zu regelmäßiger ambulanter Begleitung).
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