Eine Einrichtung des
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Die BU6, die zum Bereich forensische Psychiatrie der Rehaklinik gehört, ist eine geschlossene Rehabilitationsabteilung mit zwölf Betten für erwachsene Patienten, die ohne ihre Einwilligung stationär untergebracht sind. (Wenn Sie mehr erfahren möchten, klicken Sie hier.)
Die Abteilung BU6 hat einen doppelten Auftrag:
Die Patienten werden von einem mehrsprachigen, interdisziplinären Team, das sich aus verschiedenen Berufen zusammensetzt: Facharzt für Psychiatrie, Psycholog, Sozialarbeiter, Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachpfleger in Psychiatrie und Hilfskrankenpfleger. Ein Allgemeinmediziner, der an die Abteilung angebunden ist, steht für die Behandlung somatischer Probleme zur Verfügung. Je nach den spezifischen Bedürfnissen der Patienten wird die Behandlung durch weitere Fachkräfte ergänzt: Neuropsycholog, Sporttherapeut, Psychomotoriker, Kunsttherapeut, Ernährungsberater, Hygieniker, Musiktherapeut usw.
Da die Patienten ohne ihre Einwilligung in dieser Abteilung untergebracht sind, sind Sicherheitsaspekte dort von besonderer Bedeutung. Zudem bemüht sich das Team um die Compliance des Patienten. Die Aufnahme von Angeklagten bzw. Insassen aus dem CPL auf ärztliche Einweisung erfolgt ausschließlich nach einer Zwischenstation in einer Akutklinik – eine direkte Verlegung aus dem CPL ins CHNP ist nicht möglich. Patienten, die auf gerichtliche Anordnung untergebracht sind, werden aufgenommen, sobald die Unterbringung nach Artikel 71 angeordnet wurde.
In beiden Fällen setzt das Team der BU6 alles daran, damit die Aufnahme unter bestmöglichen Bedingungen erfolgt, wobei die Sicherheitserfordernisse beachtet werden. Angesichts der Tatsache, dass einige der Patienten zwangseingewiesen wurden und in ihren Rechten eingeschränkt sind, ist die würde- und respektvolle Behandlung durch das Team der BU6 umso wichtiger.
Nach einer ersten Behandlungsphase wird eine Diagnose gestellt. Anschließend werden die Behandlungsziele klar definiert und dem Patienten speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittene therapeutische Maßnahmen vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wird für jeden Patienten ein Therapie- und Behandlungsvorgehen erarbeitet. Dieses individuelle Programm legen der Patient und das interdisziplinäre Team gemeinsam fest.
In der Praxis liegt der Schwerpunkt auf der Zustimmung des Patienten zur Behandlung, die dessen Selbstständigkeit fördern soll. Um dies zu erreichen, haben neben der Deliktarbeit die Psychoedukation sowie die Einsicht des Patienten und die Akzeptanz seiner Erkrankung einen besonders hohen Stellenwert. Parallel dazu wird der Patient mithilfe einer medikamentösen Behandlung stabilisiert, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Außerdem werden im Rahmen des individuell abgestimmten Behandlungsplans bestimmte Fertigkeiten vermittelt, die dem Patienten eine sozial angemessene und im Rahmen der Umstände möglichst eigenständige Lebensführung ermöglichen sollen: sinnvolle Verhaltensweisen, soziale Interaktion, Beschäftigung und Umgang mit Aggressionen. Ein grundlegender Bestandteil der Behandlung ist die Milieutherapie, bei der das Leben in der Gemeinschaft eine zentrale Rolle spielt.
Der Therapieplan und das therapeutische Vorgehen werden vom interdisziplinären Team gemeinsam mit dem Patienten regelmäßig neu bewertet. Anhand dieser individuellen Bilanz lässt sich die Entwicklung des Patienten nachvollziehen und das individuelle Programm bei Bedarf anpassen.
Die Einbindung von Angehörigen ist ausdrücklich erwünscht. Die meisten der Patienten auf der Station BU6 sind sozial isoliert und ihre familiären Bindungen sind häufig zerbrochen. Individuelle Kontakte mit den Familien sind möglich und werden gefördert. Im Sinne der Transparenz und eines guten Vertrauensverhältnisses wird der Patient in diesem Fall informiert.
Bei Patienten, die auf ärztliche Einweisung behandelt werden, hängt die Dauer des Aufenthalts von ihrer klinischen Entwicklung ab. Sobald der Gesundheitszustand ausreichend stabilisiert ist, kehren die Patienten ins Centre Pénitentiaire de Luxembourg zurück, wo sie den Rest ihrer Strafe verbüßen.
Bei Patienten in Unterbringung nach Artikel 71 hängt die Dauer des Aufenthalts ebenfalls von der klinischen Entwicklung und von den Beschlüssen der Sonderkommission für die Vollstreckung gerichtlicher Einweisungsbeschlüsse („Commission spéciale de l’exécution des décisions judiciaires de placement“) ab, die als einzige Instanz ein Recht auf Ausgang gewähren und die Unterbringung aufheben kann. Folglich ist die Behandlung zeitlich nicht begrenzt und kann sich auf mehrere Jahre erstrecken. Die therapeutische Arbeit mit den Betroffenen zielt jedoch darauf ab, ihren stationären Aufenthalt so weit wie möglich zu verkürzen.
Bei Patienten nach Artikel 71 erfolgt die Entlassung in der Regel schrittweise: Zunächst erhält der Patient begleiteten Ausgang, anschließend unbegleiteten Ausgang, danach die Erlaubnis zu einer längeren Abwesenheit (eine Nacht, ein Wochenende usw.) und schließlich eine befristete Entlassung auf Probe. Auf Grundlage der Beschlüsse der Sonderkommission, des klinischen Fortschritts des Patienten und seines individuellen Therapieprojekts wird ein Entlassungsprojekt erarbeitet und geplant.
Möglich sind eine Entlassung nach einem Folgeaufenthalt in der BU5 oder einer offenen Abteilung sowie eine Nachsorgebetreuung in der Poliklinik oder durch den Dienst für ambulante psychiatrische Pflege. Ferner kann eine ergänzende Behandlung durch weitere ambulante Dienste (Tagesklinik, Tagesstätte usw.) erwogen werden. Das übergeordnete Ziel des Aufenthalts in der Abteilung BU6 ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung der Patienten durch die Rückkehr in die eigene Wohnung oder aber die Vermittlung in eine Wohneinrichtung oder eine andere klinikexterne Einrichtung.
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