Eine Einrichtung des
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Suchthëllef bietet ein umfassendes Behandlungskonzept für Suchtkranke im Strafvollzug, die im Centre Pénitentiaire de Luxembourg (CPL) in Schrassig, im Centre Pénitentiaire de Givenich (CPG) oder im Centre Pénitentiaire Uerschterhaff (CPU) in Sanem untergebracht sind. Wir sind ein spezialisierter Dienst des Bereichs forensische Psychiatrie der Rehaklinik. Unser interdisziplinäres Team besteht aus verschiedenen Berufen: Psychologe, Psychotherapeut, Erzieher, Gesundheits- und Krankenpfleger und Sporttherapeut.
Suchthëllef spielt eine wichtige Rolle für die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Suchtkranken und die Gesundheitsprävention im Allgemeinen.
Bei der Umsetzung des Angebotes arbeiten wir eng mit den Strafvollzugsinstanzen zusammen. Dabei berücksichtigen wir die Rahmenbedingungen des Strafvollzugs und der Arbeitsorganisation vor Ort. Im Sinne einer guten therapeutischen Beziehung zwischen den Klienten und dem Suchthëllef-Team greift dieses nicht in die Maßnahmen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung ein.
Suchthëllef liegt der folgende therapeutische Ansatz zugrunde:
Mit der einzeltherapeutischen Behandlung werden folgende Ziele verfolgt:
Mit der gruppentherapeutischen Behandlung werden folgende Ziele verfolgt:
Informations- und Unterstützungssitzungen zu Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis, COVID…) werden allen Insassen im Strafvollzug angeboten. Diese Sitzungen dienen der Information und Beratung damit Infektionsrisiken im Strafvollzug zu verhindern. Einige dieser Angebote werden in Zusammenarbeit mit dem SPMP und der somatischen Medizinabteilung des CHL durchgeführt.
Es werden Informationsveranstaltungen zu psychotropen Substanzen angeboten, um neue Insassen zu sensibilisieren und zu informieren, um die mit diesem Konsum verbundenen Risiken zu verringern.
Suchthëllef beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Justizministerium und dem Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique (CHNP). Die Behandlung ist daher kostenlos.
Suchthëllef betreut Suchtkranke, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Die Behandlung der Klienten erfolgt auf freiwilliger Basis, allerdings können Gefängnisinsassen von der zuständigen Behörde (Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft oder Strafvollzugskommission) zur Teilnahme am Programm aufgefordert werden. Auch Abteilungen wie der psychiatrische Dienst im Strafvollzug (Service psychiatrique en milieu pénitentiaire − SPMP), der Dienst für Bewährungshilfe (Service central d’assistance sociale – SCAS) oder der psycho-sozio-edukative Dienst (Service psycho-socio-éducatif − SPSE) schlagen Klienten vor, an dem Programm von Suchthëllef teilzunehmen. Anschließend wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um die geeignete Art der Betreuung sowie die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen zu bestimmen.
Die Betreuung erfolgt während der Haft. Die Dauer hängt von den jeweiligen spezifischen Bedürfnissen der betroffenen Personen ab.
In Abstimmung mit dem SPSE und dem Zentralen Sozialamt können bei Bedarf auch Angehörige in das Programm von Suchthëllef einbezogen werden.
Nein, die Ausgabe wird vom psychiatrischen Dienst im Strafvollzug SPMP (Service psychiatrique en milieu pénitentiaire) vorgenommen.
Um Kuelebierg
L-5299 Schrassig
Maison 26
L-6666 Givenich
9, rue Ueschterhaff
L-4498 Sanem
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